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CE-Konformitätserklärung
Geprüfte Qualität
wir verwenden nur Implantate von namhaften Herstellern, die strenge Sicherheitsprüfungen durchlaufen und als Medizinprodukt zugelassen sind. Laut Art. 18, Abs. 1, Satz 1, MDR des Medizinproduktegesetzes sind wir verpflichtet die Konformitätserklärungen der Hersteller auszuweisen. Durch diese wird bescheinigt, dass die Produkte die Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen.
Im Folgenden finden Sie die aktuellen Konformitätserklärungen zu unseren Implantaten