Fragen und Antworten von Patienten

Isofokallinse bei mir anwendbar, obwohl ich eine Kunstlinse aufgrund eines Arbeitsunfalls habe?

Frage von B. B. aus Großaitingen:
Guten Tag,

im Jahr 2000 erlitt ich einen Arbeitsunfall in welchem ein sehr kleiner Metallsplitter mit hoher Geschwindigkeit in mein rechtes Auge gelang. Dabei wurde die Hornhaut und auch meine Linse durchschlagen - der Fremdkörper kam im Glaskörper zum stehen. Mir wurde in einer ersten Operation der Fremdkörper entfernt. Dabei musste meine natürliche Linse entfernt werden - so mein Kenntnisstand. Nach einem halben Jahr wurde mir dann in einem Standardeingriff, so die Aussage der Ärzte, eine Kunstlinse eingesetzt. Ich musste mich damals entscheiden zwischen Kurz- oder Weitsicht. Ich entschloss mich für Weitsicht. Dies beeinträchtigt mich im Alltag sehr, da ich auf dem Auge Gegenstände in der Nähe sehr, sehr unscharf sehe. Weiterhin habe ich Nachts eine sehr hohe Lichtstreuung was mich beim Autofahren äusserst irritiert. Meine Frage lautet daher, kann man auch in einem solchen Fall wie bei mir eine Isofokallinse noch einsetzen? Die Kosten sollten meines Erachtens noch über die BG abwickelbar sein.

Linsentyp:
Acrysoft Alcan SA60AT; 21,5D; L=13,0mm, Optic 6,0mm.

Isofokallinse bei mir anwendbar, obwohl ich eine Kunstlinse aufgrund eines Arbeitsunfalls habe?

Grundsätzlich erfordern die Isofokalen Linsen eine gesunde, regelmäßig geformte und unverletzte Hornhaut um eine gute Abbildungsqualität zu erbringen.
Nach einer peforierenden Augenverletzung dürfte diese Voraussetzung regelmäßig nicht vorliegen.
Ist bereits eine Kunstlinse implantiert worden, dann kann die Isofokallinse nicht dazu oder stattdessen implantiert werden.

Premium- oder Multifokallinsen nach LASIK möglich?

Frage von K. aus München:
Guten Morgen,
meine Frage ich hatte vor ca. 16 J. eine Lasik OP. meine Sehkraft war hervorragend danach.
Nun stehe ich vor einem Eingriff "GRAUER STAR"(noch nicht sehr dringlich)
Mir wurde nach den Voruntersuchungen gesagt man könne nur meine Weitsichtigkeit verbessern aber keine Premiumlinsen oder gar Linsen im Gleitsichtbereich inplantieren. Also nur Standard
Grund sei die durch den Lasik Eingriff unebene verformte Hornhaut.

Ich würde gerne auch im mittleren und im entfernteren Bereich gerne besser sehen.
Gibt es da eine Möglichkeit?
Vielen Dank

Premium- oder Multifokallinsen nach LASIK möglich?

Eine Laserbehandlung an der Hornhaut zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten ist immer mit einem Gewebeverlust an der Hornhaut verbunden. Dies ist bei allen Laserverfahren wie LASIK, FemtoLASIK, PRK oder SMILE gleich.
Der Gewebeabtrag durch den Laser führt regelmäßig über die Zeit zu einer "Verziehung" der Hornhaut und damit zur allmählichen Abnahme der Abbildungsqualität der Hornhaut. In der Fachsprache spricht man von sogenannten höheren Aberrationen (HOA) oder von asymmetrischer Hornhautverkrümmung. Steht nun eine Linsenoperation wie bei einem Grauen Star oder zur Korrektur der Alterssichtigkeit, dann muss eine Linse eingesetzt werden, die zu der Hornhaut passt. Genau darin liegt aber die Problematik: Höhere Aberrationen bzw. asymmetrische Hornhautverkrümmungen können durch Linsenimplantate nicht korrigiert werden. Mehrstärkenlinsen (=Multifokallinsen) können die Sehfehler durch die Abberationen oder Asymmetrien der Hornhaut signifikant verstärken und zu einer sehr schlechten Abbildungsqualität führen, die man auch nicht mehr mit Brillen gegen korrigieren kann.

Daher sind Multifokallinsen und torische Linsen gar nicht für Hornhauthäute mit höheren Aberrationen oder Asymmetrien zugelassen und dürfen gar nicht in solchen Fällen implantiert werden.
Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, welcher Linsentyp hier in Frage kommt, um die größtmögliche Korrektur der Sehfehler zu erreichen. Wenn die Aberrationen der Hornhaut nicht sehr hoch sind und die Hornhaut durch die stattgehabte Laserbehandlung nicht zu sehr abgeflacht wurde, können sog. refraktive isofokale Linsen (Ohne Ringe ) in Frage kommen, um den Fern- und Zwischenbereich (PC) abzudecken.

Grundsätzlich kann aber bei einem Auge nach einer LASIK-Behandlung (oder vergleichbare Laserbehandlungen an der Hornhaut) keine Brillenfreiheit mehr garantiert werden. Diese sollte auch nicht um jeden Preis riskiert werden. Die Behandlungsoptionen mit Linsenimplantaten sind hier durch die vorherige Laserbehandlung an der Hornhaut sowohl zulassungsrechtlich als auch medizinisch deutlich eingeschränkt.
Vieles ist auch nicht mehr möglich, sodass eine Brille für Ferne und Nähe oft nötig wird und in der Regel auch die sicherere Option darstellt.

Ist die Sehkorrektur vorher aber mit implantierbaren Kontaktlinsen erfolgt (Phake Linse, ICL) dann sind dadurch die Optionen für spätere Versorgungen mit Linsenimplantaten nicht eingeschränkt. Dies liegt daran, dass die Korrektur mit phaken Linsen / implantierbaren Kontaktlinsen die Hornhaut nicht ausdünnt und sie auch nicht abflacht oder verändert.

Multifokallinsen: Beide Augen in einer Sitzung operieren?

Frage von N. S. aus München:
Können in einer Operation beide Linsen gleichzeitig implantiert werden. Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Multifokallinsen: Beide Augen in einer Sitzung operieren?

Laut den Richtlinien der Berufs- und Fachverbände (BVA/DOG/KRC) ist ein gleichzeitiger Linsentausch an beiden Augen nicht erlaubt.
Erst wenn das eine Auge eine brauchbare Sehschärfe erreicht kann (welches je nach Hornhaut-Endothel-Zelldichte einige Tage dauern kann!) sollte das zweite Auge operiert werden.
Wir planen daher ca. 7 Tage zwischen den beiden Augen in unserem Haus.

Hersteller ihrer Linsen

Frage von T. M. aus Mering:
Von welchem Hersteller werden ihre Linsen verwendet? Zeiss oder andere?

Hersteller ihrer Linsen

Im Gegensatz zur üblichen Vorgehensweise in deutschen Augenklinik und Zentren, haben wir uns keinem "Hauslieferanten" und damit auch keiner fixen Abnahmemenge verpflichtet.

Wir wollen hier stets die Freiheit für unsere Patienten, dass nicht der "Abnahmevertrag" eines Linsen-Lieferanten über die zu wählenden Linse bei einem Auge entscheidet, sondern ausschließlich die individuellen Parameter, anatomische Besonderheiten und optische Bedürfnisse des Patienten über die Linsenwahl entscheiden. Wir betreiben keinen Implantat-Handel und haben daher kein finanzielles Interesse an bestimmten Implantaten (d.h. unser Einkaufspreis ist auch der Einkaufspreis unserer Patienten).

Daher beziehen wir unsere Linsenimplantate - je nach Auge und Patient - von verschiedenen namhaften Premium-Linsen Herstellern wie Zeiss, Bausch und Lomb, IOL-Expert, Ophtec, Staar, HumanOptics, etc.

Folgende Kriterien sind Voraussetzung für die Aufnahme eines Linsenimplantats in unsere Lieferantenliste:

- Produktion innerhalb der Europäischen Union nach den Vorgaben der Medical Device Regulations der EU. (i.d.R. Deutschland, Holland, Frankreich bei den Premiumherstellern)
- Deutsche Vertriebsfirma mit eigenem Implantatteam mit optometrischer Expertise
- Linsenmaterial aus hydrophobem Acrylat oder Biocollamer mit Nanobeschichtung und UV- bzw. Farb echtem Lichtfilter (bei Premiumlinsen)
- Ausreichend Erfahrung mit dem verwendeten Material von mindestens 15 Jahren.
- Hersteller und Vertrieb beide mit ISO-Zertifizierung
- Freigabe durch unser Ärzteteam, Linsen-Team, OP-Team und QM-Abteilung nach ISO 9001 (hier wird auch ständige Qualitätskontrolle durchgeführt)

Eine Auswahl der aktuellen Linsenimplantate finden Sie unter unser CE-Konformitätsseite:
https://www.augenzentrum.net/ce/

Wie Sie sehen, ist das Thema Linsenimplantate für uns sehr wichtig. In Ihrem Sinne. Für Ihre Augen.

Gibt es Pflichtangaben für Linsenimplantate?

Frage von M. W. aus 69469 Weinheim:
Da immer wieder einmal in der Presse darüber berichtet wird, dass Implantate auch Schwierigkeiten machen können und es dann zu Rückrufaktionen durch den Hersteller kommt, wäre es für mich wichtig vom Arzt zu erfahren, welche Linse ich im Auge habe und wer der Hersteller ist. Ist der Arzt verpflichtet, mich darüber zu informieren ? Falls nicht, muß er wenigstens diese Informationen in der Patientenakte speichern, damit er bei Bedarf darauf zugreifen kann ?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort und freundliche Grüße !

Gibt es Pflichtangaben für Linsenimplantate?

Tatsächlich kennen wir keine "Rückrufaktionen" bei Augenlinsen-Implantaten. Die Sicherheitsbestimmungen bei Augenlinsen-Implantaten sind seit jeher höher angesetzt als die anderen Implantate und unterliegen einer ständigen Überwachung. Natürlich gibt es freilich große Qualitätsunterschiede zwischen den verschiedenen internationalen Herstellern, die sowohl aus der Qualität der Optik als auch aus dem Qualitätsunterschied der Materialien, Lichtfilter sowie Beschichtungen der Linsen stammen. Nicht alle Linsenimplantate sind "gleich gut" natürlich. Daher empfehlen und implantieren wir bei MUNICH EYE ausschließlich Linsenimplantate aus vollständig kontrollierter europäischer Herstellung von namhaften und etablierten Anbietern im Bereich der Ophthalmochirurgie.

Generell unterliegt der Einsatz von Implantaten den Bestimmungen der deutschen Medizingeräteverordnung, der europäischen Medizingerätedirektive sowie dem Implantationsgesetz.
Nach den Vorgaben des Implantationsgesetzes ist der Arzt tatsächlich verpflichtet, alle Angaben des Implantats (Typ, Stärke, Hersteller, Seriennummer) mit einem Implantatpass an den Patienten auszuhändigen. Natürlich ist er auch verpflichtet, alle diese Angaben mindestens 10 Jahre aktenkundig zu halten.

Der Implantatpass wird unmittelbar nach der Implantation (also noch im OP) ausgestellt und bekommt sofort den Typenaufkleber des Linsenimplantats mit allen technischen Angaben der Linse.
Ferner muss der Implantatspass das Implantationsdatum, den Operateur sowie die Seite (rechts / links) der Implantation enthalten. Dies sind die Pflichtangaben.

Stellen Sie uns Ihre Frage

Hier können Sie uns Ihre persönlichen Fragen stellen.
Sehen Sie unten auch die Fragen, die andere Patienten interessiert haben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir online keine Stellungnahmen zu individuellen Beschwerdebildern abgeben oder gar Therapien empfehlen dürfen.
Sehr gerne antworten wir jedoch auf Ihre allgemeinen Fragen zu Verfahren und Ablauf.


Die E-Mail-Adresse wird nur zu Zwecken der Benachrichtigung gespeichert und anschließend entfernt.

* Pflichtfeld

Ihre Fragen und Kommentare werden hier unter dem eingegebenen Namen veröffentlicht und auch öffentlich beantwortet. Ihr Name wird abgekürzt, es werden nur die Initialen angezeigt. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich nicht veröffentlicht und dient nur zu Ihrer persönlichen Benachrichtigung. Wir bitten Sie, Ihren Namen oder Ihre E-Mail-Adresse NICHT direkt bei der Frage (Überschrift oder Beschreibung) einzugeben, sondern nur in den dafür vorgesehenen Feldern.