Polizeianwärter:innen und ICL Linsenimplantation: Darf man sich mit einer ICL bei der Polizei bewerben?
Polizeianwärter:innen und ICL Linsenimplantation: Darf man sich mit einer ICL bei der Polizei bewerben?
Laut dem bereitgestellten Dokument „Informationsblatt SEHEN“ der Bayerischen Polizei gelten für die Bewerbung bei der Bayerischen Polizei bestimmte Anforderungen und Ausschlusskriterien hinsichtlich der Sehfähigkeit:
Nach ICL-Implantation (phake intraokulare Linsen): Die Implantation intraokularer Linsen (phake IOL) wird nicht akzeptiert. Dies wird im Dokument ausdrücklich unter den nicht zugelassenen Verfahren aufgeführt (Seite 2).
Nach einer Augenlaseroperation: Die folgenden refraktiv-chirurgischen Eingriffe werden akzeptiert, sofern die Anforderungen an die Sehleistung erfüllt sind und das Ergebnis stabil ist:
PRK (trans-PRK, LASEK)
LASIK (Femto-LASIK)
SMILE (CLEAR, SmartSight)
Es wird jedoch empfohlen, vor der Durchführung eines Eingriffs bei Fehlsichtigkeiten über -5,5 dpt oder +3,5 dpt Rücksprache mit dem Ärztlichen Dienst der Polizei zu halten. Außerdem wird das Ergebnis frühestens 6 Monate nach dem Eingriff bewertet.
Zusammengefasst bedeutet dies:
Nach einer erfolgreichen ICL-Implantation können Sie sich nicht für den Polizeidienst bewerben, da diese Methode (noch) nicht zugelassen ist.
Nach einer Laseroperation ist eine Bewerbung möglich, wenn die geforderten Sehleistungsstandards erfüllt sind und das Ergebnis stabil ist.
Unser Kommentar: Wir finden, dass diese Richtlinien nicht mehr zeitgemäß sind und dringend an die neuen internationalen Richtlinien anderer EU Länder angegelichen werden sollten, wo die ICL selbst bei Kampfpiloten zugelassen ist.
Für spezifische Fragen oder eine weitere Beratung wird empfohlen, sich mit dem Ärztlichen Dienst der Polizei in Verbindung zu setzen (E-Mail: bpp.bamberg.msued.bewerber@polizei.bayern.de)