Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für einen Linsentausch (RLE)?
Grundsätzlich nein, wenn der Eingriff ausschließlich zur Korrektur der Fehlsichtigkeit durchgeführt wird. Dann zählt er zur refraktiven Chirurgie, ist nicht im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) abgebildet und darf daher von der GKV nicht erstattet werden. Eine Kostenübernahme ist auch bei hoher Fehlsichtigkeit oder rein refraktiver medizinischer Begründung in der Regel nicht vorgesehen.
Anders ist es bei einer medizinischen Indikation wie Katarakt (Grauer Star): In diesem Fall übernimmt die GKV die Kosten für die medizinisch notwendige Katarakt-Operation einschließlich einer monofokalen Standardlinse. Mehrkosten für Premiumlinsen (z. B. multifokal / EDOF / hybrid) oder zusätzliche refraktive Zielkorrekturen sind privat zu tragen.
