Kosten für Ihren Linsentausch. Warum sind wir günstiger und fairer?

Familienunternehmen. Keine Investoren.

Wir bedienen Patienten, nicht Renditeziele. Ärztlich geführt und unabhängig – deshalb High-End-Technik zu fairen Konditionen.

Transparente Preise. Keine versteckten Kosten.

Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche, verbindliche Kostenübersicht; klar ausgewiesen: Voruntersuchung, OP, Anästhesie, Implantat und Nachsorge.

Effizienz statt Aufschläge. Keine Zusatzkosten.

Schlanke Strukturen, direkte Beschaffung und eingespielte OP-Abläufe halten unsere Preise trotz höchstem Innovationsniveau niedriger als bei den meisten Ketten. Davon profitieren Sie.

Die hier aufgeführten Kosten sind ca.-Preise pro Auge bei beidseitiger OP (inkl. Linsen, Voruntersuchung, OP, Anästhesie und 2 Nachkontrollen).
Sie sind u. a. abhängig von Typ und Stärke des Implantats.
Die Behandlungskosten werden nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet nach Aufwand der notwendigen Untersuchungen und der tatsächlich anfallenden Materialkosten. Nach Ihrer Voruntersuchung erhalten Sie Ihren individuellen und verbindlichen Kostenvoranschlag.

Massgeschneiderte Finanzierung

Sie möchten Ihre Behandlung nicht auf einmal bezahlen? Kein Problem. 
In Zusammenarbeit mit unserem Partner Büdingen Med ermöglichen wir Ihnen unbürokratische Finanzierungsmöglichkeiten. 

Laufzeit und Höhe Ihrer Ratenzahlung können Sie im Rahmen dessen individuell vereinbaren: 
• bei einem Rechnungsbetrag ab 100 € 
• zahlbar in monatl. Rate ab 50 € 
• Laufzeit bis zu 48 Monate 

Zum Finanzierungsrechner

Welches Verfahren für mich?

Anhand Ihrer Angaben prüfen wir gerne unverbindlich, welche Verfahren für Sie geeignet sind. Sie erhalten auch weitere Infos zu den zu erwartenden Behandlungskosten. 

Angebot anfordern

Für uns sind ehrliche Beratung und finanzielle Klarheit Teil einer verantwortungsvollen medizinischen Betreuung. Deswegen stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen rund um mögliche Kostenerstattungen von Augenlaserbehandlung kompakt und verständlich zur Verfügung.

FAQ Kosten Linsentausch (RLE)

Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für einen Linsentausch (RLE)?

Nein. Die Implantation von phaken Intraokularlinsen (ICL) zählt zur refraktiven Chirurgie und ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Eingriff ist nicht im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) abgebildet und darf daher von der GKV nicht erstattet werden.
Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist auch bei hoher Fehlsichtigkeit oder medizinischer Begründung nicht vorgesehen. Uns ist kein Fall einer GKV-Erstattung für eine ICL bekannt.

Übernehmen private Krankenkassen die Kosten für einen Linsentausch (RLE)?

Private Krankenkassen übernehme die Kosten für eine Linsenimplantation deutlich häufiger, besonders bei medizinischer Notwendigkeit wie z.B. einer krankhaften Veränderung der natürlichen Linse (z.B. Linsentrübung / Katarakt) und sonstigen anatomischen Auffälligkeiten der Linse (Verdickung, Verrutschen / Luxation) oder wenn der Tarif refraktive Chirurgie einschließt. Hier kommt es auf Ihren individuellen Vertrag an.
Wir erstellen Ihnen gerne einen transparenten Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer privaten Krankenversicherung zur Prüfung vorlegen können. So wissen Sie im Voraus genau, welche Kosten übernommen werden.

Kann ich die Kosten für eine Linsenimplantation steuerlich absetzen?

Medizinisch notwendige Behandlungen können als sogenannte außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. Rein kosmetisch motivierte Behandlungen sind hiervon ausgenommen.

Wichtig ist, dass:

  • die Kosten nicht von einer Krankenkasse oder Versicherung erstattet wurden, und

  • eine ärztliche Indikation (also medizinische Notwendigkeit) vorliegt.

Das Finanzamt berücksichtigt diese Kosten, sobald sie die sogenannte „zumutbare Eigenbelastung“ übersteigen. Wie hoch diese Grenze ist, hängt vom Einkommen und Familienstand ab. Sie können davon ausgehen, dass die steuerliche Erstattung bei OP-Kosten von ca. 6.000 € zwischen 1.000 € und 1.300 € liegen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?

  • Die Rechnung der Klinik oder des behandelnden Arztes. Bitte bewahren Sie diese gut auf.

  • Eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit. Sofern eine medizinische Notwendigkeit bei Ihnen vorliegt, statten wir Sie mir einem entsprechenden Gutachten für Ihre Steuererklärung aus.

  • Nachweis, dass keine Kostenerstattung durch Versicherung oder Krankenkasse erfolgt ist.