Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für einen Linsentausch (RLE)?
Nein. Die Implantation von phaken Intraokularlinsen (ICL) zählt zur refraktiven Chirurgie und ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Eingriff ist nicht im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) abgebildet und darf daher von der GKV nicht erstattet werden.
Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist auch bei hoher Fehlsichtigkeit oder medizinischer Begründung nicht vorgesehen. Uns ist kein Fall einer GKV-Erstattung für eine ICL bekannt.
