Übernehmen gesetzliche Krankenkassen (GKV) die Kosten für eine Augenlaserbehandlung?
Nein. Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Kosten für eine Augenlaserbehandlung grundsätzlich nicht übernehmen. Refraktive Eingriffe wie Augenlasern gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und sind nicht im EBM (einheitlichen Bewertungsmaßstab) definiert.
Aus diesem Grund ist eine Kostenübernahme durch die GKV rechtlich ausgeschlossen, auch bei medizinischer Begründung. Nach unserer Erfahrung erfolgt keine Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen.
