Kosten für Ihre Augenlaser-Behandlung. Warum sind wir günstiger und fairer?

Familienunternehmen. Keine Investoren.

Wir bedienen Patienten, nicht Renditeziele. Ärztlich geführt und unabhängig – deshalb High-End-Technik zu fairen Konditionen.

Transparente Preise. Keine versteckten Kosten.

Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche, verbindliche Kostenübersicht; klar ausgewiesen: Voruntersuchung, OP und Nachsorge.

Effizienz statt Aufschläge. Keine Zusatzkosten.

Schlanke Strukturen, direkte Beschaffung und eingespielte OP-Abläufe halten unsere Preise trotz höchstem Innovationsniveau niedriger als bei den meisten Ketten. Davon profitieren Sie.

Die hier aufgeführten Kosten sind ca. Preise pro Auge bei beidseitiger OP (inkl. Voruntersuchung, Operation und 2 Nachkontrollen). 
Die Behandlungskosten werden nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet nach Aufwand der notwendigen Untersuchungen und der tatsächlich anfallenden Materialkosten.
Nach Ihrer Voruntersuchung erhalten Sie Ihren individuellen und verbindlichen Kostenvoranschlag.

Massgeschneiderte Finanzierung

Sie möchten Ihre Behandlung nicht auf einmal bezahlen? Kein Problem. 
In Zusammenarbeit mit unserem Partner Büdingen Med ermöglichen wir Ihnen unbürokratische Finanzierungsmöglichkeiten. 

Laufzeit und Höhe Ihrer Ratenzahlung können Sie im Rahmen dessen individuell vereinbaren: 
• bei einem Rechnungsbetrag ab 100 € 
• zahlbar in monatl. Rate ab 50 € 
• Laufzeit bis zu 48 Monate 

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Welches Verfahren für mich?

Anhand Ihrer Angaben prüfen wir gerne unverbindlich, welche Verfahren für Sie geeignet sind. Sie erhalten auch weitere Infos zu den zu erwartenden Behandlungskosten. 

Angebot anfordern

Für uns sind ehrliche Beratung und finanzielle Klarheit Teil einer verantwortungsvollen medizinischen Betreuung. Deswegen stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen rund um mögliche Kostenerstattungen von Augenlaserbehandlung kompakt und verständlich zur Verfügung.

FAQ Kosten Augenlasern

Übernehmen gesetzliche Krankenkassen (GKV) die Kosten für eine Augenlaserbehandlung?

Nein. Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Kosten für eine Augenlaserbehandlung grundsätzlich nicht übernehmen. Refraktive Eingriffe wie Augenlasern gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und sind nicht im EBM (einheitlichen Bewertungsmaßstab) definiert.
Aus diesem Grund ist eine Kostenübernahme durch die GKV rechtlich ausgeschlossen, auch bei medizinischer Begründung. Nach unserer Erfahrung erfolgt keine Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen.

Übernehmen private Krankenversicherungen (PKV) die Kosten für eine Augenlaserbehandlung?

Private Krankenkassen übernehme die Kosten für eine Augenlaserbehandlung deutlich häufiger, besonders bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. sehr hoher Fehlsichtigkeit, starker Hornhautverkrümmung, Unverträglichkeit von Kontaktlinsen) oder wenn der Tarif refraktive Chirurgie einschließt. Hier kommt es auf Ihren individuellen Vertrag an.
Wir erstellen Ihnen gerne einen transparenten Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer privaten Krankenversicherung zur Prüfung vorlegen können. So wissen Sie im Voraus genau, welche Kosten übernommen werden.

Kann ich die Kosten für eine Augenlaserbehandlung steuerlich absetzen?

Medizinisch notwendige Behandlungen können als sogenannte außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. Rein kosmetisch motivierte Behandlungen sind hiervon ausgenommen.

Wichtig ist, dass:

  • die Kosten nicht von einer Krankenkasse oder Versicherung erstattet wurden, und

  • eine ärztliche Indikation (also medizinische Notwendigkeit) vorliegt.

Das Finanzamt berücksichtigt diese Kosten, sobald sie die sogenannte „zumutbare Eigenbelastung“ übersteigen. Wie hoch diese Grenze ist, hängt vom Einkommen und Familienstand ab. Sie können davon ausgehen, dass die steuerliche Erstattung bei OP-Kosten von ca. 3.000 € zwischen 300 € und 800 € liegen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?

  • Die Rechnung der Klinik oder des behandelnden Arztes. Bitte bewahren Sie diese gut auf.

  • Eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit. Sofern eine medizinische Notwendigkeit bei Ihnen vorliegt, statten wir Sie mit einem entsprechenden Gutachten für Ihre Steuererklärung aus.

  • Nachweis, dass keine Kostenerstattung durch Versicherung oder Krankenkasse erfolgt ist.